Die Kosten hängen vom Zielland, dem Transportmittel, behördlichen Gebühren und zusätzlichen Serviceleistungen ab.
Ja, für einige Länder bieten wir Pauschalpreise an, die bereits alle wesentlichen Kosten abdecken.
Mögliche Zusatzkosten sind beglaubigte Übersetzungen, Zollgebühren, Sondergenehmigungen oder Eilaufträge.
Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot basierend auf Ihren Anforderungen.
In bestimmten Fällen bieten wir Preisnachlässe, insbesondere bei langfristigen Partnern oder Sammeltransporten.
Die Kosten variieren je nach Stadt und Gemeinde. Behördliche Gebühren sind in der Regel nicht in den Bestattungskosten enthalten und müssen zusätzlich entrichtet werden. Diese Gebühren liegen je nach Region bei ca. 100 Euro oder mehr.
Jedes Land hat eigene Bestimmungen, Gebühren und Transportanforderungen, die die Preisgestaltung beeinflussen.
Eine Einäscherung mit anschließender Urnenüberführung kann oft kostengünstiger sein.
In Einzelfällen gibt es finanzielle Unterstützung durch Sozialämter oder Versicherungen.
Wir akzeptieren Banküberweisung, Barzahlungen und in manchen Fällen auch Ratenzahlung.
Der Prozess umfasst Abholung, hygienische Versorgung, Dokumentenerstellung, Genehmigungen und den Transport.
Unser Team übernimmt die komplette Abwicklung und Koordination mit Behörden und Airlines.
Je nach Land beträgt die Dauer zwischen zwei und zehn Tagen.
Ja, Überführungen können rund um die Uhr organisiert werden.
Nein, die Formalitäten können per E-Mail oder Telefon geklärt werden.
Der Verstorbene wird von einem lokalen Bestatter oder der Familie entgegengenommen.
Ja, je nach Land sind Einbalsamierungen oder spezielle Sargmodelle vorgeschrieben.
Ja, insbesondere bei Flugtransporten besteht diese Möglichkeit.
Wir bieten alternative Lösungen wie eine Bestattung im Ausland oder Urnenversand an.
Erforderlich sind u. a. Sterbeurkunde, Leichenpass, Botschafts- oder Konsulatsgenehmigungen.
Behörden, Standesämter und Konsulate im Heimat- und Zielland.
Ja, einige Länder verlangen beglaubigte Übersetzungen.
In der Regel zwischen einem und fünf Tagen, abhängig vom Land.
Unser Team übernimmt die komplette Bearbeitung aller erforderlichen Unterlagen.
Wir unterstützen bei der Beschaffung oder Beantragung von Ersatzdokumenten.
Ja, einige Länder verlangen zusätzliche Nachweise oder spezielle Sargarten.
Ja, das ist möglich, aber in der Regel nicht erforderlich.
Abhängig vom Land u. a. Standesamt, Gesundheitsamt, Botschaften und Zollbehörden.
Die Kosten variieren je nach Land und Behörde.
Ja, Urnenüberführungen sind oft einfacher und günstiger als Sargtransporte.
Es gibt besondere Rituale wie die rituelle Waschung und die Gebetszeremonie.
Ja, das ist möglich, jedoch mit umfangreichen behördlichen Genehmigungen verbunden.
Wir organisieren die Rückführung nach Deutschland oder ins Heimatland.
Ja, in solchen Fällen sind zusätzliche Genehmigungen erforderlich.
Hier gelten besondere Schutzmaßnahmen und Transportvorschriften.
Ja, wir organisieren auf Wunsch eine Zeremonie vor dem Transport.
Ja, in Einzelfällen ist eine Überführung per Seefracht machbar.
Ja, auf Wunsch kann die Identität des Verstorbenen diskret behandelt werden.
In einigen Fällen ist eine Live-Verfolgung der Überführung möglich.
Nach dem Tod erfolgt zunächst die amtliche Feststellung durch einen Arzt. Anschließend wird der Verstorbene von unserem Team abgeholt und entsprechend den Wünschen der Angehörigen für die Überführung vorbereitet.
Ja, eine hygienische Grundversorgung erfolgt in jedem Fall. Auf Wunsch kann eine spezielle Waschung oder Vorbereitung des Verstorbenen durchgeführt werden.
Die Waschung kann je nach Kultur, Tradition oder persönlichen Wünschen der Familie individuell gestaltet werden. Dabei kann der Verstorbene mit Wasser gereinigt und gepflegt werden.
Das hängt von den Wünschen der Familie ab. Manche bevorzugen ein klassisches Leichentuch, während andere den Verstorbenen in formeller oder persönlicher Kleidung kleiden lassen.
Ja, in den meisten Fällen ist eine Aufbahrung möglich. Dies kann in einem Bestattungsinstitut, in einem speziellen Abschiedsraum oder in der Wohnung erfolgen.
Abhängig von den Vorschriften des Ziellandes können Maßnahmen wie Konservierung, eine besondere Sargausstattung oder andere Vorbereitungen notwendig sein.
In einigen Ländern, darunter die USA, Kanada oder bestimmte afrikanische Staaten, ist eine Einbalsamierung gesetzlich vorgeschrieben. In anderen Fällen kann sie bei längeren Transportwegen sinnvoll sein.
Grundsätzlich ja, allerdings ist dies mit Mehrkosten verbunden. Einige Länder haben jedoch Einschränkungen, insbesondere für Wertgegenstände, elektronische Geräte oder bestimmte Materialien.
Ja, für eine internationale Überführung muss ein spezieller, luftdicht verschließbarer Sarg verwendet werden. Manche Länder verlangen zusätzlich einen Metallsarg oder eine spezielle Innenauskleidung.
Der Verstorbene wird in einem speziellen Überführungssarg gebettet, der je nach Land bestimmte Anforderungen erfüllen muss. Der Sarg wird sicher verschlossen und für den Transport vorbereitet.
In Deutschland sind Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung, Waldbestattung und Naturbestattung erlaubt.
In der Regel entscheiden die nächsten Angehörigen oder eine in der Verfügung des Verstorbenen festgelegte Person.
Ja, Verstorbene müssen auf einem Friedhof oder in einem dafür vorgesehenen Bereich beigesetzt werden. Eine reine Urnenaufbewahrung zu Hause ist nicht erlaubt.
Notwendig sind die Sterbeurkunde, der Totenschein sowie gegebenenfalls eine Bestattungsverfügung oder ein Testament mit Bestattungswünschen.
In der Regel erfolgt eine Beisetzung innerhalb von 7 bis 10 Tagen nach dem Tod.
Ja, insbesondere bei Feuerbestattungen kann die Urne später beigesetzt werden. Die Fristen variieren je nach Bundesland.
Bei einer anonymen Bestattung wird der Verstorbene ohne individuelle Grabkennzeichnung auf einem Gemeinschaftsgrabfeld beigesetzt.
Die Kosten übernehmen die Erben oder bestattungspflichtigen Angehörigen. Falls keine Angehörigen vorhanden sind, kann das Sozialamt einspringen.
Ja, eine Beisetzung kann in jedem Bundesland erfolgen, jedoch mit Zustimmung der zuständigen Friedhofsverwaltung.
Ja, die Fristen variieren je nach Bundesland zwischen 48 Stunden und 10 Tagen nach dem Tod.
Bei einer Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg in einem Grab auf einem Friedhof beigesetzt.
In Deutschland besteht in den meisten Bundesländern eine Sargpflicht. Einige Bundesländer erlauben aus religiösen Gründen eine Bestattung ohne Sarg.
Es gibt Wahlgräber, Reihengräber und anonyme Gräber.
Die Ruhezeit beträgt in Deutschland meist zwischen 15 und 30 Jahren, abhängig von den Friedhofsbestimmungen.
Ja, in einem Wahlgrab können oft mehrere Personen bestattet werden.
Falls das Grab nicht verlängert wird, kann es neu vergeben oder eingeebnet werden.
Ja, wenn die Ruhefrist abgelaufen ist und die Friedhofsverwaltung zustimmt.
Die Kosten variieren je nach Friedhof und Grabart, liegen aber meist zwischen 3.000 und 10.000 Euro.
Viele Angehörige empfinden ein Erdgrab als einen festen Ort des Gedenkens.
Ja, einige Friedhöfe bieten ökologische Bestattungen mit biologisch abbaubaren Särgen an.
Bei einer Feuerbestattung wird der Verstorbene eingeäschert und die Asche in einer Urne beigesetzt.
Urnen können auf Friedhöfen, in Kolumbarien, in Wäldern oder im Meer beigesetzt werden.
Ja, in Deutschland muss eine Urne beigesetzt werden, eine Aufbewahrung zu Hause ist nicht erlaubt.
Zwischen Einäscherung und Beisetzung vergehen in der Regel 5 bis 10 Tage.
Es gibt Urnengräber, Kolumbarien, anonyme Urnengräber und Naturbestattungen.
Ja, dies ist möglich, allerdings müssen bestimmte Dokumente vorliegen.
Die Kosten liegen meist zwischen 2.000 und 6.000 Euro, abhängig von der Beisetzungsart.
Ja, es gibt biologisch abbaubare Urnen für Natur- oder Waldbestattungen.
Sie ist oft kostengünstiger und bietet flexible Beisetzungsmöglichkeiten.
Ja, viele Krematorien bieten eine Abschiedszeremonie an.
Dabei wird die Asche in einer speziellen Urne dem Meer übergeben.
Die Urne wird an den Wurzeln eines Baumes in einem Bestattungswald beigesetzt.
Die Asche wird in freier Natur verstreut oder in einem speziellen Naturruhestand beigesetzt.
Nein, eine Luftbestattung ist in Deutschland nicht erlaubt.
Die Asche wird zu einem Erinnerungsdiamanten gepresst.
Dabei wird die Asche auf einer Bergwiese verstreut.
Die Urne wird in einer Felsnische beigesetzt.
Viele alternative Bestattungen sind nur im Ausland möglich.
Ja, mit einem Bestattungsvorsorgevertrag können eigene Wünsche festgelegt werden.
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